Wann ärztliche Gutachten und andere Leistungen umsatzsteuerfrei sind
Leistungen eines Arztes sind nur dann nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen.mehr >
E-Postbrief bislang noch kein großer Erfolg
Auch gut eineinhalb Jahre nach dem Start des elektronischen Postbriefes hält sich das Interesse für das neue Angebot immer noch in einem eher überschaubaren Rahmen.mehr >
Umsatzsteuer:
Vorbereitung auf "Idiotentest" keine steuerfreie Heilbehandlung
Umsätze aus einer Verkehrstherapie, mittels derer Verkehrssünder auf das Wiedererlangen des Führerscheins vorbereitet werden, sind nicht umsatzsteuerfrei. mehr >

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